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Gibt es ein zentrales Vereinsregister im Internet?
Gibt es ein zentrales Vereinsregister im Internet?
Jede Vereinsbehörde (Landespolizeidirektionen bzw. Bezirksverwaltungsbehörden) führen hinsichtlich der ihrer Zuständigkeit unterworfenen Vereine ein lokales Vereinsregister. Dieses ist ein öffentliches Register; die Vereinsbehörde teilt jedermann über sein Verlangen gewisse Daten des Vereins mit, sofern der Anfragende entweder den Namen oder die ZVR-Zahl (laufende Vereinsregisterzahl) angeben kann. Seit 1. Oktober 2003 wird beim Bundesministerium für Inneres ein zentrales Vereinsregister errichtet. Ein Vereinsregisterauszug, der Name und ZVR-Zahl des Vereins sowie die vertretungsbefugten Personen samt Angabe der Funktionsperiode enthält, ist im Internet abrufbar.
Wann darf ein Verein seine Tätigkeit aufnehmen?
Wann darf ein Verein seine Tätigkeit aufnehmen?
Die Gründer müssen zunächst die Vereinsgründung bei der Landespolizeidirektion bzw. wo es eine solche nicht gibt, bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen, wo der Verein seinen Sitz haben soll. Mit der Errichtungsanzeige bei der Behörde müssen die Gründer auch die Statuten einreichen. Beurteilt die Vereinsbehörde die vorgelegten Statuten als mangelhaft, werden die Gründer von ihr zur Verbesserung aufgefordert. Sobald die Behörde eine sogenannte "Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit" ausgestellt hat oder vier Wochen seit der Gründungsanzeige verstrichen sind (und die Behörde keine Verbesserung der Statuten gefordert hat), kann der Verein seine Tätigkeit aufnehmen.
Über welche Organe muss ein Verein verfügen?
Über welche Organe muss ein Verein verfügen?
Gemäß § 5 Abs 1 VereinsG müssen die Statuten jedenfalls Organe zur gemeinsamen Willensbildung der Vereinsmitglieder (Mitgliederversammlung) sowie zur Führung der Vereinsgeschäfte und zur Vertretung des Vereins nach außen (Leitungsorgan) vorsehen. Das Leitungsorgan (meist der Vorstand) muss aus mindestens zwei Personen bestehen. Ein typischer Vorstand umfasst beispielsweise Obmann, Obmannstellvertreter, Kassier, Schriftführer und eventuell deren Stellvertreter. Weiters muss ein Verein zwingend über zwei Rechnungsprüfer verfügen.
Wer haftet für namens des Vereins eingegangene Verbindlichkeiten, solange der Verein noch nicht besteht?
Wer haftet für namens des Vereins eingegangene Verbindlichkeiten, solange der Verein noch nicht besteht?
Durch die Vereinbarung zwischen den Gründern, einen Verein ins Leben zu rufen, entsteht noch kein Verein. Die Gründer haben zunächst die Vereinsgründung bei der Landespolizeidirektion, bzw. wo es eine solche nicht gibt, bei der Bezirksverwaltungsbehörde an jenem Ort, wo der Verein seinen Sitz haben soll, anzuzeigen. Der Verein entsteht erst, wenn die Behörde einen Bescheid (die "Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit") erlassen hat bzw. eine vierwöchige (bzw. eine mit Bescheid auf sechs Wochen verlängerte) Frist ab Anzeige verstreichen lässt. Alle Geschäfte, die die Gründer oder die ersten Organe für den werdenden Verein tätigen, bleiben schwebend unwirksam, bis der Verein entstanden ist. Kommt der Verein schließlich nicht zustande, erlöschen alle für ihn eingegangenen Verbindlichkeiten. Es haften jedoch alle Personen, die für den werdenden Verein gehandelt haben, für die entstandenen Schäden solidarisch. Das bedeutet, dass ein Geschädigter den gesamten Ersatz von einem von ihnen verlangen darf. Erst im Innenverhältnis kann der in Anspruch genommene von seinen Gründungskollegen entsprechend der Verursachung der Ausgaben Ersatz verlangen.
Muss dem Finanzamt die Aufnahme der Vereinstätigkeit gemeldet werden?
Muss dem Finanzamt die Aufnahme der Vereinstätigkeit gemeldet werden?
Grundsätzlich muss dem Finanzamt der Beginn einer steuerlich relevanten Tätigkeit innerhalb eines Monats gemeldet werden. Diese Bestimmung wird von den Finanzämtern unterschiedlich interpretiert: die einen meinen, es muss die Aufnahme einer Vereinstätigkeit jedenfalls gemeldet werden, weil nur das Finanzamt beurteilen kann, ob eine steuerlich relevante Tätigkeit entfaltet wird. Die anderen Finanzämter leiden ohnedies bereits unter Arbeitsüberlastung und verlangen daher nur in jenen Fällen eine Meldung, wenn aus Sicht der Geschäftsführung eine steuerlich relevante Tätigkeit ausgeübt wird bzw. wenn sich aus anderen dem Finanzamt zugetragenen Indizien eine Steuerpflicht ergibt. Dessen ungeachtet bleibt natürlich eine steuerpflichtige Tätigkeit auch dann steuerpflichtig, wenn der Geschäftsführer die Aufnahme der Tätigkeit nicht meldet. Die Unterlassung einer diesbezüglichen Meldung stellt eine Finanzordnungswidrigkeit dar und kann theoretisch bis maximal € 5.000,00 geahndet werden. Normalerweise zieht das erstmalige Begehen eines Meldevergehens keine oder nur eine geringfügige Strafe nach sich. Wenn Steuerpflicht besteht, kommt es jedoch auch zu einer entsprechenden Steuernachzahlung.
Im Internet habe ich vorformulierte Musterstatuten für Vereine gefunden. Wie sehr eignen sich diese für meinen Verein?
Im Internet habe ich vorformulierte Musterstatuten für Vereine gefunden. Wie sehr eignen sich diese für meinen Verein?
Die Statuten sollen die tatsächliche Verfassung eines Vereins widerspiegeln. Da sich jeder Verein von anderen durch den beabsichtigten Zweck, seine Tätigkeiten, seine Organe und die innere Organisation unterscheidet, raten wir von der unkritischen Verwendung von Musterstatuten ab. Sie können den Vereinsgründern höchstens Anhaltspunkte dafür liefern, welche Mindestinhalte die Statuten aufweisen sollen.
Ist es richtig, dass man sich Vereinsstatuten leicht selbst erstellen kann, schließlich gibt es mehrere Downloadversionen?
Ist es richtig, dass man sich Vereinsstatuten leicht selbst erstellen kann, schließlich gibt es mehrere Downloadversionen?
Das Bundesministerium für Inneres (BMI) verlinkt auf seiner Website zu zwei Musterstatuten; einerseits stellt es eigene Musterstatuten zur Verfügung, die nicht den Anforderungen der steuerlichen Gemeinnützigkeit entsprechen, andererseits verlinkt es auf die Musterstatuten des Bundesministeriums für Finanzen, die zwar auf den Musterstatuten des BMI basieren, jedoch den steuerlichen Gemeinnützigkeitsbestimmungen entsprechen. Beide Versionen enthalten einige Regelungen, die zwar vereinsrechtlich zulässig sind, sich jedoch in der praktischen Handhabung als unzureichend herausstellen. Aufgrund unserer täglichen Arbeit im Vereinsrecht und der Konfrontation mit praktischen Schwierigkeiten von Vereinen, stellen auch wir kommentierte Musterstatuten zur Verfügung; diese enthalten sowohl sämtliche vereinsrechtlich und steuerlich zwingende Bestimmungen, als auch aus praktischer Sicht empfehlenswerte Regelungen. Laden Sie sich unter dem Punkt "Musterstatuten" unsere Musterstatuten herunter und adaptieren Sie diese in einem ersten Schritt entsprechend den eigenen Vorstellungen über den zukünftigen Verein. Dies zwingt zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Struktur des Vereins und wirft zum Teil Fragen auf, die sich die Vereinsgründer noch überhaupt nicht gestellt haben. In einem zweiten und dritten Schritt sollten diese adaptierten Musterstatuten jedoch unbedingt von einem fachkundigen Rechtsanwalt und- wenn die Gemeinnützigkeit angestrebt wird – einem Steuerberater überarbeitet werden, damit die Statuten zweifelsfrei eine vernünftige Struktur festlegen, die vereinsrechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen erfüllen und für das künftige Vereinsleben zweckdienlich sind.
Wie kann ich die Statuten meines Vereins einsehen?
Wie kann ich die Statuten meines Vereins einsehen?
Jedes Vereinsmitglied hat das gesetzlich normierte Recht, ein Exemplar der jeweils gültigen Statuten zu bekommen. Sollten die Statuten nicht öffentlich (z.B. im Internet) zur Einsicht aufliegen, kann das Mitglied vom Vorstand des Vereins die Übermittlung eines Statutenexemplars verlangen. Dieses Recht kann das Mitglied notfalls auch gerichtlich geltend machen. Die Statuten können gemäß § 17 Abs 7 Vereinsgesetz auch bei der zuständigen Vereinsbehörde eingesehen und davon Abschriften gemacht werden.
Kann mein Verein die Aufnahme neuer Mitglieder verweigern?
Kann mein Verein die Aufnahme neuer Mitglieder verweigern?
Üblicherweise ist der Vorstand für die Neuaufnahme von Mitgliedern zuständig. In den Statuten findet sich häufig die Formulierung, dass die Aufnahme von Mitgliedern ohne Angabe von Gründen verweigert werden kann. Diese Bestimmung ist zulässig; niemand hat einen durchsetzbaren Anspruch darauf, einem bestimmten Verein anzugehören. Allerdings sind gesetz- oder sittenwidrige Aufnahmebedingungen für Mitglieder unzulässig: Gesetzlich verboten sind etwa neofaschistische bzw. neonazistische Vereine (nach dem Verbotsgesetz); unzulässig sind auch rassistische Vereine (nach dem internationalen Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung). Sonstige Bedingungen sind in weitem Maße zulässig. Sind die Vereinsmitglieder mit den Entscheidungen des Vorstands mehrheitlich nicht einverstanden, können Sie diesem in der Generalversammlung das Misstrauen aussprechen und einen neuen Vorstand wählen.
Wie können Kinder einem Verein beitreten? Ab welchem Alter sind sie in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt?
Wie können Kinder einem Verein beitreten? Ab welchem Alter sind sie in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt?
Personen zwischen sieben und vierzehn Jahren fallen unter die Gruppe der unmündigen Minderjährigen. Sie sind beschränkt geschäftsfähig und können nur ein zu ihrem Vorteil gemachtes Versprechen (also eines, durch das sie sich nicht zu etwas verpflichten) annehmen. Da man durch den Beitritt zu einem Verein auch Verpflichtungen (zB die Zahlung des Mitgliedsbeitrages) eingeht, können unmündige Minderjährige nur wirksam beitreten, wenn der gesetzliche Vertreter zustimmt. Ist der Beitritt des Kindes gültig, ist das Kind auch zur Stimmabgabe berechtigt.
Unser Vorstand beruft keine Mitgliederversammlung ein. Was ist zu tun?
Unser Vorstand beruft keine Mitgliederversammlung ein. Was ist zu tun?
Nach dem Vereinsgesetz muss zumindest alle vier Jahre eine Mitgliederversammlung einberufen werden. Kürzere Einberufungsfristen können die Statuten vorsehen. Kommt der Vorstand seiner Verpflichtung zur Einberufung nicht nach, kann nach § 5 Abs 2 Vereinsgesetz 2002 eine Minderheit von zehn Prozent der Vereinsmitglieder vom Leitungsorgan die Einberufung einer Mitgliederversammlung verlangen. Entspricht das Leitungsorgan diesem Verlangen nicht, kann dieses durch die vereinsinterne Schlichtungsinstanz – und nach vergeblichen Anrufen derselben oder bei Unzumutbarkeit – durch die ordentlichen Gerichte durchgesetzt werden. Auch die Rechnungsprüfer können die Einberufung einer ordentlichen Mitgliederversammlung verlangen oder eine solche selbst einberufen, wenn sie feststellen, dass der Vorstand beharrlich und auf schwerwiegende Weise gegen die ihm obliegenden Rechnungslegungspflichten verstößt, ohne dass eine Änderung der Lage absehbar ist.
Wie kann ich mich gegen einen Ausschluss aus dem Verein wehren?
Wie kann ich mich gegen einen Ausschluss aus dem Verein wehren?
Der Ausschluss eines Vereinsmitglieds aus einem Verein darf nur aus den in den Statuten vorgesehenen Gründen und in dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Sehen die Vereinsstatuten ein internes Schiedsgericht vor, kann sich das ausgeschlossene Mitglied zunächst an dieses wenden. Sollte das Schiedsgericht negativ entschieden haben oder sechs Monate lang, gerechnet ab dem Tag der Antragstellung auf Einberufung eines Schiedsgerichts, keine Entscheidung gefällt haben, kann das ausgeschlossene Mitglied die Angelegenheit vor die ordentlichen Gerichte bringen.
Steht ein Vorstandsmitglied in einem Dienstverhältnis mit dem Verein?
Steht ein Vorstandsmitglied in einem Dienstverhältnis mit dem Verein?
Die Tätigkeit von Organen oder von Mitgliedern derselben kann ehrenamtlich oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses zum Verein als Dienstgeber erfolgen. Ein Dienstverhältnis liegt nur dann vor, wenn ein Dienstnehmer für den Verein als Dienstgeber Arbeitsleistungen in persönlicher Abhängigkeit erbringt. Wenn in den Statuten die Ausgestaltung der Rechtsstellung eines Organs so gestaltet ist, dass eine Fremdbestimmung dieses Organs weitgehend ausgeschaltet ist, liegt in der Regel kein Dienstverhältnis vor. Jene Beträge, die also beispielsweise Vorstandsmitgliedern für ihre Tätigkeit zufließen sollen, sind in einem solchen Fall kein Entgelt im arbeitsrechtlichen Sinn, sondern eine Aufwandsentschädigung für die von ihnen geleistete Tätigkeit.
Wie kann ich ein unliebsames Vorstandsmitglied absetzen?
Wie kann ich ein unliebsames Vorstandsmitglied absetzen?
Jedes Vorstandsmitglied hat die es treffenden Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen und darf dem Verein keinen Schaden zufügen. Eine Enthebung von Vorstandsmitgliedern erfolgt nach den Vorschriften der Statuten. Wenn die Vereinsstatuten für die Enthebung des Vorstands keine Regelungen enthalten, sollte die Enthebung in der gleichen Form wie die Bestellung erfolgen. In der Regel werden Vorstandsmitglieder oder der gesamte Vorstand durch die Mitgliederversammlung abgesetzt. Sehen die Statuten keine bestimmte Mehrheit vor, genügt dafür die einfache Mehrheit.
Welche Aufgaben kommen den Rechnungsprüfern zu?
Welche Aufgaben kommen den Rechnungsprüfern zu?
Die Rechnungsprüfer – gemäß § 5 Abs 5 VereinsG 2002 muss jeder Verein zwei Rechnungsprüfer bestellen – haben die Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel innerhalb von vier Monaten ab Vorliegen der Einnahmen-/Ausgabenrechnung zu prüfen. Darüber müssen sie dem Vorstand des Vereins berichten. Da ein Rechnungsprüfer mit seinem Amt eine gewisse Verantwortung und Haftung übernimmt, sollte er über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um seinen gesetzlichen und statutarischen Verpflichtungen nachkommen zu können.
Wie muss das Rechnungswesen eines Vereins aussehen? Genügt eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung?
Wie muss das Rechnungswesen eines Vereins aussehen? Genügt eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung?
Der Vorstand muss dafür sorgen, dass die Finanzlage des Vereins rechtzeitig und hinreichend erkennbar ist. Er muss ein den Anforderungen des Vereins entsprechendes Rechnungswesen einrichten, insbesondere für die laufende Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben sorgen und zum Ende des Rechnungsjahres innerhalb von fünf Monaten eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht erstellen. Die Vermögensübersicht muss jedenfalls das Anlagevermögen, Bankguthaben, Forderungen sowie Verbindlichkeiten umfassen. Mittelgroße Vereine ab gewöhnlichen Einnahmen  oder Ausgaben von mehr als € 1 Mio in zwei aufeinanderfolgenden Jahren müssen eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen. Große Vereine ab gewöhnlichen Einnahmen oder Ausgaben von mehr als € 3 Mio oder einem Spendenvolumen von mehr als € 1 Mio sind zusätzlich verpflichtet, die wichtigsten Vorschriften für Kapitalgesellschaften anzuwenden.
Haftet der Kassier eines Vereins mit seinem Privatvermögen?
Haftet der Kassier eines Vereins mit seinem Privatvermögen?
Gegenüber Dritten haftet der Kassier als Vorstandsmitglied eines Vereins mit seinem persönlichen Vermögen für vom Verein eingegangene Verbindlichkeiten oder verursachte Schäden nur dann, wenn er ein nach außen vertretungsbefugtes Organ ist und im Rahmen seiner Vertretung des Vereins gegen ihm obliegende gesetzliche Verpflichtungen verstoßen hat, jedenfalls auch, wenn der Kassier grob fahrlässig die Zahlungsunfähigkeit des Vereins "kridaträchtig" herbeiführt (§ 159 StGB). Gegenüber dem Verein könnte der Kassier mit seinem persönlichen Vermögen haften, wenn er seine ihn aufgrund der Vereinsstatuten oder eine Geschäftsordnung treffenden Pflichten schuldhaft verletzt und dadurch dem Verein einen Schaden zufügt.
Befreit eine Entlastung des Vorstands diesen von jeglicher Haftung?
Befreit eine Entlastung des Vorstands diesen von jeglicher Haftung?
Die Mitglieder des Vorstands eines Vereins haften dann diesem gegenüber mit ihrem persönlichen Vermögen, wenn sie die nach den Statuten oder gesetzlichen Bestimmungen treffenden Pflichten verletzt haben und dem Verein dadurch ein Schaden entstanden ist. Wenn die Mitgliederversammlung den Vorstand mit Beschluss entlastet, wird dieser hinsichtlich aller ihr bekannten Sachverhalte von der Haftung befreit; für andere haftungsbegründende Sachverhalte, die der Versammlung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung unbekannt waren, ändert sich an der Haftung des Vorstands nichts.
Unserem Verein geht es schlecht. Muss ich für die Vereinsschulden aufkommen?
Unserem Verein geht es schlecht. Muss ich für die Vereinsschulden aufkommen?
Bei einem Verein handelt es sich um eine juristische Person, die eigene Rechtsfähigkeit und eigenes Vermögen besitzt. Es ist streng zwischen den Verbindlichkeiten des Vereins und dessen Mitgliedern zu unterscheiden. Daher trifft grundsätzlich weder ein einfaches Vereinsmitglied noch den Vorstand eine Haftung für die Vereinsschulden. Es gibt allerdings bestimmte Haftungsvorschriften (etwa nach den Abgabengesetzten, dem ASVG, den Verwaltungsstrafgesetzen u.a., aber auch bei Verletzung von Gläubigerinteressen oder wegen verspäteter Konkursanmeldung), nach welchen Vorstandsmitglieder zur Haftung herangezogen werden können. Der Haftungsmaßstab für ein Vorstandsmitglied wird jedoch unter anderem an der Ressortverteilung und an der Unentgeltlichkeit oder Entgeltlichkeit seiner Leistung gemessen.
Was versteht man unter einem ideellen, was unter einem gemeinnützigen Verein?
Was versteht man unter einem ideellen, was unter einem gemeinnützigen Verein?
Ein Verein dient stets zur Verfolgung eines bestimmten ideellen Zwecks und darf daher grundsätzlich nicht auf Gewinn gerichtet sein. Das schließt nicht aus, dass der Verein am Wirtschaftsleben teilnimmt. Allerdings darf der Verein zumindest zwei Ziele nicht verfolgen: Weder darf er selbst Gewinne erzielen oder die Erzielung von Gewinnen beabsichtigen noch darf er einen "Deckmantel" für die Erwerbstätigkeit der Vereinsmitglieder darstellen. Vom Verein erzielte Einnahmen dürften daher nicht an die Vereinsmitglieder ausgezahlt werden, sondern müssen wiederum für den Vereinszweck aufgewendet werden. Nicht jeder Verein muss aber auch gemeinnützig sein. Gemeinnützige Zwecke bewirken eine Förderung der Allgemeinheit auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet. Nur mildtätige Vereine dürfen die Förderung eines eng abgegrenzten Personenkreises bezwecken. Ob ein Verein ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt, ist von Bedeutung für die Frage seiner steuerrechtlichen Behandlung. Wenn Sie eine Tätigkeit beabsichtigen, die sich von einem Verein nicht durchführen lässt, haben Sie die Möglichkeit, diese stattdessen in einer vom Gesetz zur Verfügung gestellten Form einer Personenhandelsgesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft auszuüben. Auch Kapitalgesellschaften können gemeinnützig sein.
Darf ein ideeller Verein Geschäfte und Unternehmen mit Gewinnorientierung betreiben?
Darf ein ideeller Verein Geschäfte und Unternehmen mit Gewinnorientierung betreiben?
Nach den Bestimmungen des Vereinsgesetzes darf ein Verein nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Das schließt jedoch nicht aus, dass der Verein am Wirtschaftsleben teilnimmt. Der Verein darf Gewinne erzielen, solange seine Einnahmen der Verwirklichung des ideellen Vereinszweckes dienen. Allerdings soll ein Verein nicht zum "formalen Deckmantel für die Erwerbstätigkeit seiner Mitglieder" werden. Die von ihm erwirtschafteten Erträge dürfen daher grundsätzlich nicht als Einkommen seiner Mitglieder verwendet werden.
Darf ein gemeinnütziger Verein Geld verdienen?
Darf ein gemeinnütziger Verein Geld verdienen?
Ja, sofern es für den begünstigten Zweck verwendet wird. Werden Gelder hingegen langfristig akkumuliert, führt dies zum Verlust der Gemeinnützigkeit. Ausnahme: Das Ansparen für ein größeres Investitionsvorhaben, das in Übereinstimmung mit dem begünstigten Zweck beschlossen wurde. Als Daumenregel gilt: Es können jedenfalls Geldmittel bis zur Höhe der durchschnittlichen Jahreseinnahmen oder -ausgaben thesauriert werden, sozusagen als Vorrat für schlechte Zeiten. Dass auch ein gemeinnütziger Verein Geld verdienen darf, heißt jedoch nicht, dass er diese Mittel steuerfrei erwirtschaften darf (siehe unten).
Darf ein Verein Gewinne erwirtschaften und das Geld an seine Mitglieder auszahlen?
Darf ein Verein Gewinne erwirtschaften und das Geld an seine Mitglieder auszahlen?
Ein Verein dient zur Verfolgung eines bestimmten ideellen Zwecks und darf daher grundsätzlich nicht auf Gewinn gerichtet sein. Das bedeutet, dass der Verein zumindest zwei Ziele nicht verfolgen darf: Weder darf er selbst Gewinne erzielen oder die Erzielung von Gewinnen beabsichtigen noch darf er einen "Deckmantel" für die Erwerbstätigkeit der Vereinsmitglieder darstellen. Vom Verein erzielte Einnahmen dürften daher nicht an die Vereinsmitglieder ausgezahlt werden, sondern müssen wiederum für den Vereinszweck aufgewendet werden. Lässt sich die beabsichtigte Tätigkeit daher von einem Idealverein nicht durchführen, kann man sie statt dessen auch in Form einer Personenhandelsgesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft ausüben.
Mein Verein ist gemeinnützig, weil in den Statuten steht, dass er nicht auf Gewinn gerichtet ist. Stimmt das?
Mein Verein ist gemeinnützig, weil in den Statuten steht, dass er nicht auf Gewinn gerichtet ist. Stimmt das?
Die steuerliche "Gemeinnützigkeit" darf nicht verwechselt werden mit der Tatsache, dass Vereine nach dem Vereinsgesetz nicht auf Gewinn gerichtet sein dürfen. Das erforderliche fehlende Gewinnstreben nach dem Vereinsgesetz ist Voraussetzung für die steuerliche Gemeinnützigkeit, diese ist jedoch noch an weitere Kriterien geknüpft. Es ist leicht möglich und trifft häufig zu, dass ein Verein die Voraussetzungen des Vereinsgesetzes erfüllt, ihm jedoch die Qualifikation als "steuerlich gemeinnützig" fehlt.
Was ist ein "unentbehrlicher" und "entbehrlicher" Hilfsbetrieb bzw. "begünstigungsschädlicher Betrieb"?
Was ist ein "unentbehrlicher" und "entbehrlicher" Hilfsbetrieb bzw. "begünstigungsschädlicher Betrieb"?
Alle Vereinstätigkeiten, die aufgrund von Gegenleistungen erbracht werden, sind sog. "wirtschaftliche Geschäftsbetriebe oder Gewerbebetriebe". Davon ist die Vermögensverwaltung zu unterscheiden sowie die Vereinnahmung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen, die nicht mit einer Gegenleistung verbunden ist. Ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb derart mit dem begünstigten Vereinszweck verbunden, dass der Vereinszweck nicht anders erfüllt werden kann, handelt es sich um einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb. Gewerbebetriebe und „schädliche Betriebe“ dienen als reine Geldbeschaffungsquellen und haben keine oder nur eine sehr lose Verbindung zum Vereinszweck. Gewerbebetriebe sind auf Gewinnerzielung gerichtet, schädliche Betriebe zumindest auf Kostenersatz. Beide führen grundsätzlich zum Verlust der steuerlichen Begünstigungen für den Verein. Es kann jedoch eine „Ausnahmegenehmigung“ vom Finanzamt erwirkt werden. Konkurrenz zu steuerpflichtigen Betrieben darf nur in jenem Ausmaß gegeben sein, das für die Erreichung des Vereinszwecks unvermeidbar ist (zB der Theaterbetrieb eines Theatervereins). Diese bewirkt, dass der Betrieb selbst zwar der Steuerpflicht unterliegt, der Verein als solcher jedoch nicht die steuerlichen Begünstigungen verliert. Für Gewerbebetriebe und schädliche Betriebe mit Jahresumsätzen unter € 40.000,00 gilt die Ausnahmegenehmigung automatisch als erteilt. "Entbehrliche Hilfsbetriebe“ sind ganz bestimmte Aktivitäten, wie zum Beispiel ein kleines Vereinsfest, ein Flohmarkt, ein Punschstand etc oder dienen als Kompromisslösung bei Betriebsprüfungen. Betreffend der Rechtsfolgen der Einteilung siehe "Welche steuerlichen Erleichterungen gibt es für gemeinnützige Vereine?"
Als gemeinnütziger Verein muss man keine Steuern zahlen, oder?
Als gemeinnütziger Verein muss man keine Steuern zahlen, oder?
Ein weit verbreiteter Irrtum. Vereine, die in steuerlicher Hinsicht als gemeinnützig, kirchlich oder mildtätig eingestuft werden, genießen zwar steuerliche Privilegien, sie sind jedoch keinesfalls kategorisch von der Steuerpflicht ausgenommen. Hinsichtlich der steuerlichen Erleichterungen siehe "Welche steuerliche Erleichterungen gibt es für gemeinnützige Vereine?"
Müssen wir unsere Statuten etwas anpassen, wenn unser Verein neue Tätigkeiten aufnimmt?
Müssen wir unsere Statuten etwas anpassen, wenn unser Verein neue Tätigkeiten aufnimmt?
Ja, eine Anpassung der Statuten ist erforderlich, wenn die neuen Tätigkeiten nicht bei den ideellen Mitteln genannt sind. Schon bei der Erstellung der Statuten ist es daher ratsam, die ideellen Mittel in den Statuten umfassend zu beschreiben, um alle relevanten Tätigkeiten abzudecken. Zudem müssen eventuelle Einnahmen, die aus diesen neuen Tätigkeiten resultieren, auch bei den finanziellen (materiellen) Mitteln genannt sein.
Muss ein Verein Compliance-Regeln haben?
Muss ein Verein Compliance-Regeln haben?
Nicht unbedingt. Sinnvoll ist es schon. Und jedenfalls die von der Stadt Wien geförderten Vereine brauchen solche. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung solcher Regeln!
Welche steuerlichen Erleichterungen gibt es für gemeinnützige Vereine?
Welche steuerlichen Erleichterungen gibt es für gemeinnützige Vereine?
Körperschaftsteuerliche Erleichterungen: Diese betreffen die Besteuerung des Gewinns und umfassen die gänzliche Steuerbefreiung für die Finanzierung des eigentlichen Kernbereich des Vereins (Spenden, Mitgliedsbeiträge) sowie sog. unentbehrliche Hilfsbetriebe. Entbehrliche Hilfsbetriebe unterliegen zwar der Steuer, jedoch bleiben dem "übrigen" Verein die steuerlichen Erleichterungen erhalten. Daneben gibt es einen Freibetrag bei der Gewinnermittlung für die Körperschaftsteuer, der gewinnorientierten Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) nicht zusteht. Weiters ist der gesamte Bereich der Vermögensverwaltung (zB Vermietung von Liegenschaften; Verpachtung von Betrieben; Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften, deren Gesellschafter der gemeinnützige Verein ist) von der Besteuerung ausgenommen. Umsatzsteuerliche Erleichterungen: Unentbehrliche und entbehrliche Hilfsbetriebe sind aufgrund der sog. Liebhabereivermutung von der Umsatzsteuer befreit. Es dürfen im Gegenzug jedoch auch keine Vorsteuern (=bezahlte Umsatzsteuer) vom Finanzamt zurückgefordert werden. Daneben gibt es noch eine Vielzahl von kleineren Erleichterungen, die aufgrund ihres Umfanges hier nicht behandelt werden können.
Was ist der steuerliche Unterschied zwischen einem gemeinnützigen Verein und einer gemeinnützigen GmbH?
Was ist der steuerliche Unterschied zwischen einem gemeinnützigen Verein und einer gemeinnützigen GmbH?
Die gemeinnützige GmbH wurde in steuerlicher Hinsicht weitestgehend an den gemeinnützigen Verein angeglichen. Ein Unterschied besteht darin, dass bei einer gemeinnützigen GmbH die Vorschreibung einer Mindestkörperschaftsteuer erfolgt, wenn die GmbH einen entbehrlichen Hilfsbetrieb, einen begünstigungsschädlichen Betrieb oder einen Gewerbebetrieb unterhält.  
Darf ein gemeinnütziger Verein Feste veranstalten? Welche Steuern sind dabei zu bezahlen?
Darf ein gemeinnütziger Verein Feste veranstalten? Welche Steuern sind dabei zu bezahlen?
Man muss grundsätzlich große und kleine Vereinsfeste unterscheiden. Groß ist ein Vereinsfest dann, wenn die Organisation über die Möglichkeiten des Vereins hinausgeht und daher ein professioneller Veranstalter beauftragt wird. Dies ist zwar nicht das einzige, aber ein wichtiges Indiz. Steuerliche Folgen: Kleine Vereinsfeste werden als entbehrlicher Hilfsbetrieb behandelt. Gewinne unterliegen daher (häufig nur theoretisch) der Körperschaftsteuerpflicht. Ein Teil der Einnahmen stellt bei kleinen Vereinsfesten regelmäßig verdeckte Spenden oder Mitgliedsbeiträge dar. Diese unterliegen jedoch nicht der Körperschaftsteuerpflicht, der Gewinn und die zu bezahlende Steuer sind daher entsprechend reduziert. Große Vereinsfeste sind begünstigungsschädliche Betriebe. Sie können daher den Verlust der gesamten steuerlichen Begünstigungen des Vereins nach sich ziehen. Davon ausgenommen sind Vereine, die auf dem Gebiet der Sozialdienste tätig sind. Bei diesen werden große Vereinsfeste nicht als begünstigungsschädliche, sondern als entbehrliche Hilfsbetriebe angesehen. Im Falle eines begünstigungsschädlichen Betriebes ist es jedoch möglich, eine Ausnahmegenehmigung einzuholen.
Was passiert, wenn ein Verein den Status der steuerlichen Gemeinnützigkeit verliert?
Was passiert, wenn ein Verein den Status der steuerlichen Gemeinnützigkeit verliert?
Grobe Statutenmängel (zB das Fehlen eines gemeinnützigen Zwecks) können nicht rückwirkend saniert werden und haben den Verlust der steuerlichen Begünstigungen auch für die Vergangenheit zur Folge. Daraus können erhebliche Steuernachzahlungen resultieren. Dasselbe gilt, wenn die Geschäftsführung des Vereins die eingenommenen Gelder nicht für den oder die in den Statuten angeführten Zwecke verwendet. Für den Eintritt des Verlustes der steuerlichen Begünstigungen gilt Folgendes:
Körperschaftsteuer: ab 1. Jänner des Jahres, in dem die Mängel eintreten
Umsatzsteuer, Werbeabgabe: stichtagsbezogene Betrachtung (Zeiträume nach dem Tag des Eintrittes der Mängel verlieren die steuerlichen Begünstigungen; für Zeiträume vor dem Ereignis bleiben die Begünstigungen erhalten)
Was sind die verfahrens-rechtlichen sowie die steuerlichen Mindestanforderungen an Statuten?
Was sind die verfahrens-rechtlichen sowie die steuerlichen Mindestanforderungen an Statuten?
In unseren Musterstatuten haben wir alle vereinsrechtlich und steuerlich erforderlichen Passagen eingebaut und mit ausführlichen Erläuterungen versehen. Weitere Erläuterungen zu den steuerlichen Erfordernissen finden Sie in Newsletter 2/2018 sowie 3/2018.
Welche Fehler werden (aus steuerlicher Sicht) am häufigsten bei der Erstellung von Vereinsstatuten begangen?
Welche Fehler werden (aus steuerlicher Sicht) am häufigsten bei der Erstellung von Vereinsstatuten begangen?
Vermischung von begünstigtem Zweck und den ideellen Mitteln (leichter Statutenmangel):
Der begünstigte Zweck ist das eigentliche Motiv der Vereinsgründung und sollte in den Statuten kurz und prägnant formuliert sein (zB Betreuung von Personen, die an einer bestimmten Krankheit leiden). Davon zu unterscheiden sind die ideellen Vereinsmittel. Das sind jene Maßnahmen, die der konkreten Umsetzung des Vereinszwecks dienen (zB die Abhaltung von wissenschaftlichen Veranstaltungen, das Einrichten einer Internetplattform zum Zweck des Erfahrungsaustausches etc).
Mangelhafte Auflösungsbestimmungen (leichter Statutenmangel):
Für die Anerkennung der steuerlichen Begünstigungen ist es erforderlich zu regeln, was bei der Vereinsauflösung und bei Wegfall des begünstigten Zwecks (dieser Punkt ist in Statuten häufig nicht enthalten) mit dem Vereinsvermögen zu geschehen hat. Es genügt ein Passus, wonach das verbleibende Vermögen für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung zu verwenden ist. Das "verbleibende Vermögen" bezieht sich auf jene Werte, die nach Begleichung der Verbindlichkeiten und nach Rückzahlung der anlässlich der Vereinsgründung getätigten Einlagen übrigbleiben.
Unvollständige Auflistung der finanziellen Mittel (leichter Statutenmangel):
In den Statuten muss die Herkunft aller relevanter Geldmittel aufgezählt werden. Dabei ist häufig zu beobachten, dass sich der Verein im Laufe der Zeit entwickelt und weitere Einnahmen erschlossen werden. Auf die damit erforderliche Statutenanpassung wird jedoch vergessen.
Der angeführte Vereinszweck ist nicht gemeinnützig, kirchlich oder mildtätig (schwerer Statutenmangel) Ausnahme: Neben einem gemeinnützigen wird auch ein schädlicher Zweck angegeben, dieser jedoch nie ausgeübt.
Der Unterschied zwischen leichten und schweren Statutenmängeln besteht darin, dass leichte Mängel auf der Ebene des Finanzamts auch rückwirkend sanierbar sind, schwere Mängel in jedem Fall rückwirkend den Wegfall der Begünstigungen und möglicherweise erhebliche Steuernachzahlungen bewirken. Man sollte sich auf die Sanierbarkeit von leichten Mängeln jedoch nicht verlassen, denn auf der Ebene der 2. Instanz (Bundesfinanzgericht) sowie in der 3. Instanz (Verwaltungsgerichtshof) wird nicht zwischen leichten und schweren Mängeln unterschieden; jeder Mangel kann auch rückwirkend zum Verlust der steuerlichen Begünstigungen führen.
Wie können Spender ihre Spenden an einen Verein steuerlich absetzen?
Wie können Spender ihre Spenden an einen Verein steuerlich absetzen?
Vereine, die wissenschaftlichen, mildtätigen oder kulturellen Zwecken dienen oder deren Zweck Umwelt-, Natur- und Artenschutz oder Tierschutz in Verbindung mit einem Tierheim ist, können unter bestimmten Voraussetzungen in den Kreis der begünstigten Spendenempfänger aufgenommen werden. Die Liste der entsprechenden Rechtsträger ist über die Website des Finanzministeriums abrufbar. Die Vereine müssen die privaten Spenden jener Personen, die die steuerliche Geltendmachung wünschen, dem Finanzamt melden. Auf diese Weise werden die privaten Spenden automatisch in den Einkommensteuerbescheiden berücksichtigt. Betriebliche Spenden werden von den Vereinen nicht gemeldet und müssen daher in den Steuererklärungen angeführt werden.
Womit beschäftigen sich Compliance-Regeln?
Womit beschäftigen sich Compliance-Regeln?
Einige Stichwörter: Korruption, Bestechung, pflichtwidriges Verhalten, erlaubte und nicht erlaubte Vorteile, Amtsträger, Interessenkonflikte, Compliancebeauftragter, Korruptionsverdacht, Interessenkonflikte, Nebenbeschäftigungen, Spesenabrechnungen, parteipolitische Betätigung, Gleichberechtigung, Gleichbehandlung, Diskriminierung, Gesundheit und Sicherheit, Privatsphäre, Datenschutz, Umgang mit Daten von Kunden/Klienten/Partnern, Vertraulichkeit und Verschwiegenheitspflichten, internes Kontrollsystem, Kommunikation nach innen und nach außen, Spenden und Sponsoring, Steuerehrlichkeit, Verhalten bei Rechtsstreitigkeiten, Aufbewahrung von Unterlagen, Tax Compliance etc. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung solcher Regeln!